Grundsätzlich ist es, unter bestimmten Bedingungen, möglich, die Schadensfreiheitsrabatte von den Eltern zu erben. Es gibt hier allerdings Einschränkungen und jeder Versicherer handhabt das ein wenig anders. Hier sollte man sich also vor einem Wechsel informieren, unter welchen Bedingungen eine Übernahme der Schadensfreiheitsklasse von den Eltern möglich ist.
Für eine Übernahme der Schadensfreiheitsrabatte muss man in der Regel mindestens die Fahrpraxis (Anzahl der Jahre, die man einen Führerschein besitzt) nachweisen, die notwendig ist um die entsprechende Klasse zu erreichen. Es ist also nicht möglich, im Alter von 25 Jahren einen Rabatt von 70% zu übernehmen. Hier sollte man den Wagen auf das entsprechende Elternteil zulassen (notfalls als Zweitwagen). Wenn man dann die entsprechende Fahrpraxis nachweisen kann, ist auch eine Übernahme des Rabattes möglich.
Noch ein Hinweis: Oft fahren Großeltern nicht mehr selbst Auto, haben aber die maximale Rabattstufe (30%). Diese Situation sollte man nutzen. Um den Rabatt zu erhalten, sollte er vererbt werden. Hier kann dann ein weiteres Kfz zum maximalen Rabatt angemeldet werden. Bei 30% sind selbst die Kosten für eine Vollkaskoversicherung sehr überschaubar und es lohnt deshalb definitiv, sich hier zu erkundigen.